Infos zur Krankenkassenförderung
Das ganzheitlich psychologische Konzept des Kurses „Rauchfrei Programm“ vom IfT München (Institut für Therapieforschung) mit Förderung durch die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) wird von fast allen Krankenkassen gemäß § 20 SGB V Prävention und Selbsthilfe als besonders förderungswürdig anerkannt und bezuschusst. Die Zentrale Prüfstelle Prävention als zuständige Institution der meisten Krankenkassen hat das hier verwendete Konzept unter der Konzept-Id-Nr. (KU-SU-X4PMQF) geprüft und zertifiziert.
Die Krankenkassen empfehlen ihren Kunden, vor Anmeldung und Teilnahme einen Antrag auf Krankenkassenförderung zu stellen. Hilfreich bei manchen Kassen ist eine ärztliche Empfehlung, an einem Entwöhnungskurs teilzunehmen.
Den Krankenkassenzuschuss erhalten Sie nach Vorlage der von mir erteilten Teilnahmebescheinigung, aus der der Zertifizierungskurs-Id-Nummer hervorgeht und die gleichzeitig als Quittung für die vor Beginn des Seminars entrichtete Gebühr und als Zuschussantrag für die Krankenkasse gilt.
Krankenkassen übernehmen in der Regel bis zu 100 % der Seminargebühren, den genauen Betrag erfragen Sie bitte bei Ihrer Kasse. Der Zuschuss wird kurz nach Einreichung auf das von Ihnen auf dem Zuschussantrag angegebene Konto überwiesen.
Generell empfehle Ich Ihnen, vor Anmeldung zum Seminar Ihre Krankenkasse zu kontaktieren, um jegliche Diskussionen aus dem Wege zu gehen. Geben Sie hierbei die Kurs-Id-Nummer an. Sollte sich die Krankenkasse sperren, bitten Sie Ihren Arzt um Teilnahmeempfehlung.
Eine Gewähr für obige Informationen können wir nicht übernehmen, da sich gelegentlich Änderungen ergeben können.